Exklusive Wohnung im Zentrum von Neuenkirchen
Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss befinden sich jeweils drei Wohnung, im Dachgeschoss (DG) befinden sich zwei Wohnungen. Die Wohnungen sind über ein zentrales Treppenhaus zugänglich, zusätzlich befindet sich noch ein Fahrstuhl im Treppenhaus.
Nördlich vom Wohnhaus befinden sich 14 PKW-Stellplätze und die Abstellflächen für 16 Fahrräder und Wertstofftonnen.
Das Haus wird traditionell zweischalig in Massivbauweise mit KS-Hintermauerwerk und Verblender erstellt, die Ausbauten im Dachgeschoss werden in Holzrahmenbauweise erstellt und mit Fassadenplatten verkleidet.
Die Dachwohnungen verfügen jeweils über eine großzügige Dachterrasse. Das Gebäude wird in Anlehnung an den KfW-Standard 55 ausgeführt. Hierzu wird ein Energieberater baubegleitend tätig sein. Zusätzlich wird ein Baugutachter als baubegleitende Qualitätssicherung hinzugezogen.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 06.05.2032
Endenergiebedarf: 26.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 2022
Wesentlicher Energieträger: Erdwärme
Klasse: A
Whg. 7
2 Zimmer auf ca. 71m²
1 Bad mit Dusche und WC
1 Gäste WC
1 Abstellraum
Kaufpreis: 284.000 Euro
Das Gebäude entsteht in Neuenkirchen in einem gewachsenen Wohngebiet. Das Stadtzentrum ist fußläufig zu erreichen. Alle wichtigen Einrichtungen des städtischen Lebens wie Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe. Weiterhin ist Neuenkirchen ein attraktiver Ort für Pendler, Rheine ist in 10 Minuten erreichbar, Münster, Enschede (NL) und der Flughafen Münster-Osnabrück sind 35km entfernt
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.