Kernsanierungsbedürftige Doppelhaushälte in beliebter Lage.
Die Immobilie ist stark sanierungsbedürftig. Die Gasheizung wurde in 2022 erneuert.
Energieausweis Art: Bedarfsausweis Gültig bis: 28.12.2024 Endenergiebedarf: 127.00 kWh/(m²*a) Baujahr lt. Energieausweis: 1965 Wesentlicher Energieträger: Gas Klasse: D
5 Zimmer auf ca. 82m²
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Grundstücksgröße: 595m²
Kaufpreis: 225.000 Euro
Das angebotene kernsanierungsbedürftige Doppelhaushälfte befindet sich im idyllischen Heinrich-Heine-Weg 3, Rheine, 48431, Deutschland. Rheine, eine malerische Stadt im nördlichen Münsterland, besticht durch ihre hervorragende Lage und exzellente Infrastruktur. Der Heinrich-Heine-Weg liegt in einem ruhigen und begehrten Wohngebiet, das sowohl durch seine naturnahe Umgebung als auch durch die kurzen Wege in die Innenstadt überzeugt. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen, die das tägliche Leben komfortabel und angenehm gestalten. Zudem ist die Verkehrsanbindung ausgezeichnet: Die Autobahnen A30 und A31 sind schnell erreichbar, und der Bahnhof Rheine bietet regelmäßige Zugverbindungen in diverse Metropolen. Naturliebhaber schätzen die Nähe zu den Ufern der Ems und den weitläufigen Grünflächen, die zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Dieses Grundstück vereint alle Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten einer gut angebundenen Infrastruktur – die perfekte Kombination für Ihr zukünftiges Zuhause.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Kaufpreis
225.000 €
Außen-Provision
3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
€
Baujahr
1965
Zustand
Renovierungsbedürftig
Erschliessung
Erschlossen
Energieausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis
28.12.2024
Endenergiebedarf
127 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis
1965
wesentlicher Energieträger
Gas
Details zur Immobilie
Energieausweisdaten
Baujahr
1965
Zustand
Renovierungsbedürftig
Erschliessung
Erschlossen
Energieausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis
28.12.2024
Endenergiebedarf
127 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis
1965
wesentlicher Energieträger
Gas
Kaufpreis
225.000 €
Außen-Provision
3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
€
Beschreibung der ImmobilieKernsanierungsbedürftige Doppelhaushälte in beliebter Lage.
Die Immobilie ist stark sanierungsbedürftig. Die Gasheizung wurde in 2022 erneuert.
Energieausweis Art: Bedarfsausweis Gültig bis: 28.12.2024 Endenergiebedarf: 127.00 kWh/(m²*a) Baujahr lt. Energieausweis: 1965 Wesentlicher Energieträger: Gas Klasse: D
Ausstattung der Immobilie5 Zimmer auf ca. 82m²
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Grundstücksgröße: 595m²
Kaufpreis: 225.000 EuroHier befindet sich die ImmobilieDas angebotene kernsanierungsbedürftige Doppelhaushälfte befindet sich im idyllischen Heinrich-Heine-Weg 3, Rheine, 48431, Deutschland. Rheine, eine malerische Stadt im nördlichen Münsterland, besticht durch ihre hervorragende Lage und exzellente Infrastruktur. Der Heinrich-Heine-Weg liegt in einem ruhigen und begehrten Wohngebiet, das sowohl durch seine naturnahe Umgebung als auch durch die kurzen Wege in die Innenstadt überzeugt. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen, die das tägliche Leben komfortabel und angenehm gestalten. Zudem ist die Verkehrsanbindung ausgezeichnet: Die Autobahnen A30 und A31 sind schnell erreichbar, und der Bahnhof Rheine bietet regelmäßige Zugverbindungen in diverse Metropolen. Naturliebhaber schätzen die Nähe zu den Ufern der Ems und den weitläufigen Grünflächen, die zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Dieses Grundstück vereint alle Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten einer gut angebundenen Infrastruktur – die perfekte Kombination für Ihr zukünftiges Zuhause.Sonstige Angaben zur ImmobilieDer Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.