Willkommen zu einer exzellenten Investitionsmöglichkeit in Rheine: ein gepflegtes Mehrfamilienhaus, das sowohl durch seine attraktive Lage als auch durch seine solide Bausubstanz besticht. Dieses Haus, erbaut im Jahr 1962, befindet sich auf einem großzügigen Grundstück von ca. 634 m² und bietet eine beeindruckende Wohnfläche von ca. 246 m².
Mit insgesamt 10 Zimmern, darunter 5 geräumige Schlafzimmer und 2 moderne Badezimmer, bietet dieses Objekt ausreichend Platz für mehrere Parteien oder eine große Familie. Die zusätzlich vorhandene Nutzfläche von ca. 96 m² eröffnet weitere Nutzungsmöglichkeiten und Flexibilität.
Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem gepflegten Zustand und lädt dazu ein, es nach eigenen Vorstellungen zu gestalten oder es als Kapitalanlage zu nutzen. Die Verfügbarkeit der Immobilie kann nach Absprache flexibel gestaltet werden, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Verpassen Sie nicht diese seltene Gelegenheit, ein solches Juwel in einer der begehrtesten Lagen von Rheine zu erwerben. Kontaktieren Sie uns, um weitere Details zu erfahren und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Ihr neues Zuhause oder Ihre nächste Investition wartet auf Sie!
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 01.04.2026
Endenergieverbrauch: 112.60 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1962
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: D
Das angebotene Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in einer attraktiven und aufstrebenden Lage im Herzen von Rheine, einer charmanten Stadt im Münsterland. Rheine, die zweitgrößte Stadt im Kreis Steinfurt, bietet eine harmonische Kombination aus urbanem Lebensstil und ländlichem Charme.
Die Immobilie profitiert von einer hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mit regelmäßigen Bus- und Bahnverbindungen, die das Stadtzentrum und die umliegenden Regionen schnell und bequem erreichbar machen. Die Autobahn A30 liegt nur wenige Autominuten entfernt und bietet eine ausgezeichnete Erreichbarkeit zu den nahegelegenen Städten und wichtigen Wirtschaftsregionen.
Das direkte Umfeld des Objekts zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus, mit einer Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Betrieben sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen, die in fußläufiger Entfernung zu finden sind. Schulen, Kindergärten und medizinische Versorgungsmöglichkeiten sind ebenfalls in der nahen Umgebung vorhanden, was diese Lage insbesondere für Familien und Gewerbetreibende attraktiv macht.
Umgeben von malerischen Landschaften und einer Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten, darunter Rad- und Wanderwege entlang der Ems, bietet die Lage des Objekts sowohl Ruhemomente in der Natur als auch eine lebendige Stadtkultur. Rheine kombiniert Tradition mit Moderne und stellt somit einen idealen Standort für eine hochwertige Lebens- und Arbeitsqualität dar.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.